Allgemeine Geschäftsbedingungen


Liebe BesucherInnen (im folgenden Nutzer) des BLACK MOUNTAIN Bike Park.

Die Bike Park-Crew unternimmt alles, um die Strecken und Hindernisse in einem optimalen Zustand zu halten, um uneingeschränkten Fahrspaß zu garantieren, aber auch größtmögliche Sicherheit zu bieten. Dennoch ist jeder Nutzer angehalten, sich selbst und sein Fahrkönnen realistisch und selbstkritisch einzuschätzen. Durch Selbstüberschätzung und leichtsinniges Fahren gefährdet ihr euch und andere Nutzer. Downhill ist eine Risikosportart und erfordert deshalb ein hohes Maß an Umsicht und Eigenverantwortlichkeit.

Jeder Nutzer hat größtmögliche Rücksicht auf die anderen Nutzer zu nehmen und alles zu unterlassen, was zu einer Gefährdung für sich oder Dritte führen könnte.
Jeder Nutzer hat damit zu rechnen, dass er durch andere Nutzer sowie wald- bzw. naturtypische Gefahren gefährdet werden könnte und hat eigenverantwortlich entsprechende Vorsorge zu treffen.
Die Nutzung der gesamten Anlage (Bikepark inkl. Lift) ist mit Risiken verbunden und erfolgt auf eigene Gefahr. Die Einhaltung der AGB sowie der Sicherheitshinweise und Verhaltensregeln liegt ausschließlich in der Verantwortung des jeweiligen Nutzers.

1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem BLACK MOUNTAIN Bike Park Elstra (nachfolgend „BLACK MOUNTAIN Bike Park“) und der Kundin/dem Kunden (nachfolgend „Nutzer“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer jeweils gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Nutzers werden nicht anerkannt, es sei denn, der BLACK MOUNTAIN Bike Park stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragsschluss

2.1. Die Nutzung der Angebote und Anlagen (Strecken, Parcours und Fahrtechnikelemente, Skilift) des BLACK MOUNTAIN Bike Parks ist nur aufgrund eines wirksamen Nutzungsvertrages gestattet. Die ausgegebenen Tickets sind gut sichtbar am Handgelenk oder am Fahrrad anzubringen.
Tages-und Halbtagestickets sowie Monats- und Jahreskarten sind nicht auf andere Personen übertragbar.
2.2. Die Volljährigkeit der Nutzer ist durch geeignete Nachweise zu belegen.
Bei minderjährigen Nutzern ist eine vom gesetzlichen Vertreter unterzeichnete Einverständniserklärung vorzulegen. Der oder die gesetzlichen Vertreter erklären mit ihrer Unterschrift das Einverständnis mit den AGB und allen Nutzungsbedingungen (Sicherheitshinweise und Verhaltensregeln) sowie den Abschluss eines Nutzungsvertrages.
Mit ihrer Unterschrift bestätigen der oder die gesetzlichen Vertreter die Aufklärung der/des Minderjährigen über den Inhalt der AGB sowie über die Sicherheitshinweise und Verhaltensregeln.

3. Nutzungsbedingungen

3.1. Mit dem Abschluss des Nutzungsvertrages erklärt der Nutzer, dass er körperlich gesund ist und keine berauschenden oder sonstigen, die geistige und körperliche Verfassung einschränkende Mittel, wie Alkohol, Medikamente, Betäubungsmittel und sonstige Drogen konsumiert hat und nicht an einer Krankheit oder physischen oder psychischen Beeinträchtigung leidet, die bei der Nutzung der Angebote und Anlagen des BLACK MOUNTAIN Bike Parks eine Gefahr für die eigene Person und Gesundheit oder die anderer Personen darstellt.
3.2. Alle Nutzer des BLACK MOUNTAIN Bike Parks haben die AGB und Sicherheitshinweise und Verhaltensregeln sowie sämtliche Infotafeln, Schilder und Markierungen auf den einzelnen Strecken zu beachten und zu befolgen.
Den Anordnungen des Personals des BLACK MOUNTAIN Bike Parks ist unbedingt Folge zu leisten.
3.3. Das Erreichen des jeweiligen Startpunktes der Strecken der Anlage ist nur mit dem Schlepplift gestattet. Das Erreichen des Startpunktes auf anderen Wegen ist untersagt.
Ausnahmen bestehen für Nutzer mit gültigem E-Bike Ticket. Diese dürfen die speziell für sie vorgesehenen Wege nutzen.
3.4. Es dürfen ausschließlich die angelegten Strecken von den Nutzern befahren werden.
Das Befahren außerhalb der angeleten Strecken ist untersagt. Das Abkürzen und das direkte oder indirekte Anlegen neuer Fahrlinien bzw. Strecken sind untersagt.
3.5. Das Befahren der gesamten Anlage des BLACK MOUNTAIN Bike Parks mit motorisierten Fahrzeugen (ausgenommen E-Bikes bzw. die Befahrung ausgewiesener Parkflächen) ist untersagt.
3.6. Wird es BLACK MOUNTAIN Bike Park auf Grund höherer Gewalt und aus Gründen, die BLACK MOUNTAIN Bike Park nicht zu vertreten hat, unmöglich die Nutzung der Angebote und Anlagen bereitzustellen, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.

4. Haftung

4.1. Die Nutzung der Angebote und Anlagen des BLACK MOUNTAIN Bike Parks erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko des Nutzers.
4.2. Wir haften nicht für Schäden, die auf die Nichteinhaltung unserer AGB und die Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise und Verhaltensregeln zurückzuführen sind.
4.3. Wir haften nicht für Schäden, die auf Umständen beruhen, die wir nicht zu vertreten haben.
4.4. Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur:
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen
Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt
4.5. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
4.6. Das Recht, Schadensersatzansprüche für die Beschädigung der Anlage oder Anlagenteile, die auf ein Verschulden des Nutzers zurückzuführen sind, bleibt vorbehalten.
4.7. Ebenso unberührt bleibt das Recht, Schadensersatzansprüche gegenüber dem Nutzer geltend zu machen, wenn diese auf die schuldhafte Verletzung der AGB und Sicherheitshinweise und Verhaltensregeln zurückzuführen sind.
4.8. Eine Haftung für den Verlust oder Diebstahl von Ausrüstungsgegenständen des Nutzers ist ausgeschlossen.
4.9. Der Nutzer trägt die alleinige Verantwortung für die Eignung und den technisch einwandfreien Zustand des genutzten Fahrrads inkl. Bereifung sowie der verwendeten Schutzausrüstung.

5. Einwilligungsvorbehalte, Lizenzen

Das Erstellen und die Verwendung von Lichtbildern und Videos ist nur mit Genehmigung des Inhabers des BLACK MOUNTAIN Bike Parks gestattet.

Sicherheitshinweise und Verhaltensregeln

  1. Vor dem Befahren jeder Strecke ist die entsprechende Streckenbeschreibung zu lesen, um den Schwierigkeitsgrad der Strecke zu erkennen und zu erfassen. Die Streckenbeschreibungen sind auf speziellen Infotafeln an den Startpunkten der jeweiligen Strecke zu finden.
  2. Es besteht die Verpflichtung, die Strecken vor dem Befahren von Anfang bis Ende zu besichtigen!
  3. Das Befahren der Strecken erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko und auf Grundlage der realistischen Selbsteinschätzung des persönlichen Fahrkönnens. Soweit vorgesehen, können schwierige Hindernisse durch die Nutzung sog. „chickenway´s“ umfahren werden.
  4. Es gilt generelle Helm- und Schutzbrillenpflicht auf allen Strecken. Weiterhin empfehlen wir dringend das Tragen von umfangreicher Schutzbekleidung (Vollvisierhelm, Protektoren, Arm- und Schienbeinschützer, Handschuhe, Neckbrace, usw.).
  5. Für das Befahren aller Strecken sind die uneingeschränkte Beherrschung des Fahrrads sowie gute Fahrkenntnisse, auch in alpinem Gelände, Voraussetzung. Jeder Benutzer sollte nur die Strecken befahren, die seinem Fahrkönnen entsprechen.
  6. Die Strecken sind nur mit technisch einwandfreien Fahrrädern und Schutzausrüstung zu benutzen. Die Liftbenutzung ist nur ohne Lenkerhörnchen erlaubt (Unfall- und Verletzungsgefahr)!
  7. Jeder Nutzer hat die Pflicht sich so zu verhalten, dass er sich und andere nicht gefährdet.
  8. Das Befahren der Strecken ist nur mit dem Gefälle – von oben nach unten – gestattet.
  9. Das Laufen, Anhalten und Stehenbleiben auf den Strecken ist verboten. Ausnahmen gelten ausschließlich zur Vermeidung von Gefahrensituationen (z. B. Sturz des Vordermanns). Falls das Anhalten unvermeidbar ist, sofort neben die Strecke treten!
  10. An unübersichtlichen Stellen und in Kreuzungsbereichen ist die Geschwindigkeit an die Streckenbedingungen anzupassen, langsam fahren!
  11. Auf der Schotterstraße „Neuer Weg“, die von allen Strecken gekreuzt wird sowie an allen anderen Wegkreuzungen ist mit Fahrzeug- und Personenverkehr zu rechnen.
  12. Beim Befahren aller aus Holz gebauten Hindernisse ist bei Nässe besondere Vorsicht geboten!
  13. Das Klettern, Sitzen und Stehen an/auf den Hindernissen ist verboten.
  14. Aus Sicherheitsgründen wird empfohlen, stets in Begleitung zu fahren und idealerweise ein Mobiltelefon mit sich zu führen.
  15. Das Befahren aller Strecken ist außerhalb der Öffnungszeiten verboten.
  16. Müll ist in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen.
  17. Das Parken ist den Besuchern des BLACK MOUNTAIN Bike Park nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen gestattet.
  18. Verhalten bei Unfällen: Die Unfallstelle absichern. Unfall an Berg- oder Talstation melden. Dabei den Rettungsbereich (= Strecke und Hindernisnummer) angeben! Die Nummer befindet sich am jeweiligen Hindernis.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie das Formular zur Nutzung des Bikepark für minderjährige Nutzer stehen hier zum download zur Verfügung.